Sie benötigen eine Übersetzung für eine Behörde, ein Amt oder eine andere offizielle Stelle? Dies ist manchmal notwendig, um sich im Ausland zu bewerben oder ausländische Zeugnisse hier in Deutschland anerkennen zu lassen. Aber es gibt viele weitere Anlässe wie die Geburt eines Kindes oder einer Hochzeit. Unten finden Sie einen Auszug aus den Urkunden und Dokumenten, für die Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen.
Urkunden und andere offizielle Dokumente
- Geburtsurkunde
- Scheidungsurteil
- Schulzeugnis
- Arbeitszeugnis
- Ledigkeitsbescheinigung
- Ehefähigkeitszeugnis
- Testament…
Die Übersetzer:innen, die solche Übersetzungen anfertigen dürfen, sind vom Landgericht beeidigt. Sie übersetzen das Dokument und stempeln die Übersetzung, um ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu bestätigen. Nur so wird die Übersetzung Ihrer Urkunde von der zuständigen Behörde angenommen.
Nehmen Sie Kontakt auf!
Die beeidigten Übersetzerinnen und Übersetzer unseres Netzwerks in der Region Heilbronn-Franken und im Odenwaldkreis kümmern sich kompetent um Ihre beglaubigte Übersetzung. Alle auf dieser Seite gelisteten Übersetzerinnen und Übersetzer sind beim Landgericht als Urkundenübersetzer beeidigt.
- Deutsch Französisch
- Englisch Französisch
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- Deutsch-Russisch (beeidigt)
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- Russisch-Deutsch (beeidigt)
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